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Sowohl eine Paraplegie wie auch eine Tetraplegie können sehr
unterschiedlich in ihrer Auswirkung sein.
Bei einer Verletzung des Rückenmarks kann
dieses ganz durchtrennt
oder teilweise betroffen sein. Ebenfalls verlaufen im Rückenmark
die Nervenbahnen bei jedem Menschen etwas anders. Daher sind mit bildgebenden
Verfahren wie Röntgen, MRI etc. keine gesicherten Diagnosen über
den Schweregrades einer Lähmung möglich.
Diagnose:
Um etwas über den Schweregrad einer Rückenmarkverletzung Aussagen
zu können, wird ein motorischer Status (Bewegungsfähigkeit der
Muskulatur), ein sensibler Status (Empfindungsfähigkeit für
Schmerz, Berührung, Temperatur und Lagesinn) sowie ein Reflexstatus
erstellt. Diese Staten geben Aufschluss darüber, |
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Komplette Para- / Tetraplegie:
ob es sich bei einer
Querschnittlähmung um eine komplette oder inkomplette Lähmung
handelt. Die Leitungsfunktionen des Rückenmarks sind völlig unterbrochen. In der
unterhalb des Läsionsniveaus gelegenen Körperabschnitten sind
weder motorische noch sensible Funktionen vorhanden. Die vegetativen Funktionen
sind gestört.
Inkomplette Para- / Tetraplegie:
Die Leitungsfunktionen des Rückenmarks sind teilweise unterbrochen.
Neurologische Funktionen (Motorik und/oder Sensorik) sind auch unterhalb
des Lähmungsniveaus vorhanden. Es besteht hier kein einheitliches
Lähmungsbild. Denn je nach Ausmass und Ort der Schädigung ist
auch die daraus resultierende resultierende Behinderung individuell. Es
kann daher sein, dass ein Mensch mit einer inkompletten Para- oder Tetraplegie
gehen kann. |